Bijouterie Rhyhof 078 228 05 33

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Ankauf von Edelmetallen, den Verkauf von Waren sowie Dienstleistungen (Reparaturen, Schätzungen) durch Bijouterie & Beauty Rhyhof – Özdemir („wir").

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäfte an unseren Standorten in Frauenfeld und Winterthur. Mit dem Abschluss eines Geschäfts erkennen Sie diese Bedingungen an.

2. Ankauf von Edelmetallen – Bewertung

Die Bewertung von Gold, Silber und weiteren Edelmetallen erfolgt kostenlos und unverbindlich. Wir prüfen Feingehalt und Gewicht mit geeichten Waagen und fachgerechten Methoden – auf Wunsch vor Ihren Augen. Der Ankaufspreis richtet sich nach Feingehalt, Gewicht und dem aktuellen Tageskurs.

3. Preisbildung

Für Ankaufspreise von Edelmetallen bestehen keine gesetzlichen Vorgaben; sie orientieren sich am tagesaktuellen Marktkurs. Online angezeigte Werte und Rechner-Ergebnisse sind unverbindliche Richtwerte. Versteckte Abzüge oder Kosten gibt es bei uns nicht; der verbindliche Preis wird bei der Bewertung vor Ort festgelegt.

4. Ausweispflicht und Mindestalter

Für den Verkauf von Edelmetallen an uns ist ein gültiger amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) vorzulegen. Der Ankauf erfolgt ausschliesslich von Personen ab 18 Jahren.

5. Eigentum und Herkunft

Mit dem Verkauf bestätigen Sie, dass Sie rechtmässige/r Eigentümer/in der angebotenen Gegenstände sind oder über eine entsprechende Verfügungsberechtigung verfügen und dass die Ware aus rechtmässiger Herkunft stammt.

6. Geldwäschereigesetz und Sorgfaltspflichten

Als gewerbsmässige Ankäuferin unterliegen wir dem Geldwäschereigesetz (GwG). Wir identifizieren die Verkäuferschaft, klären bei Bedarf die Herkunft der Ware ab und dokumentieren jedes Geschäft (u. a. Datum, Name und Adresse, Art und Nummer des Ausweises, Beschreibung, Gewicht und Preis der Ware sowie Unterschrift). Bei Barzahlungen gelten die gesetzlichen Sorgfaltspflichten ab einem Schwellenwert von CHF 15'000. Verdächtige Geschäfte werden den zuständigen Stellen gemeldet.

7. Edelmetallkontrolle

Der gewerbsmässige Ankauf von Altedelmetallen (Schmelzgut) untersteht dem Edelmetallkontrollgesetz und der Aufsicht des Zentralamts für Edelmetallkontrolle. Wir erfüllen die entsprechenden Registrierungs- und Dokumentationspflichten.

8. Vertragsabschluss und Barauszahlung

Ein Ankauf kommt erst mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung zum Angebot zustande. Nach der Einigung erfolgt die Auszahlung – in der Regel sofort in bar. Bei einem im Geschäft abgeschlossenen Ankauf besteht kein gesetzliches Widerrufsrecht; bis zur Einigung können Sie jederzeit ohne Kosten vom Verkauf absehen.

9. Verkauf von Waren (Boutique)

Für den Verkauf von Schmuck und Uhren gelten die ausgezeichneten Preise inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Natürliche Eigenschaften von Naturmaterialien (z. B. Perlen, Edelsteine) stellen keinen Mangel dar.

10. Reparaturen und Dienstleistungen

Reparaturen und Schätzungen führen wir mit grösster Sorgfalt aus. Auf Wunsch erstellen wir vorab einen Kostenvoranschlag. Für die eingereichten Gegenstände haften wir im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen; für einen üblichen Verschleiss sowie für versteckte Vorschäden übernehmen wir keine Haftung.

11. Haftung

Ausserhalb der zwingenden gesetzlichen Haftung ist unsere Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – Frauenfeld.

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.